Was ist das Forschungszulagengesetz?
Die Forschungszulage wurde Anfang 2020 mit dem Ziel eingeführt, den Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland attraktiver zu machen. Unternehmen können bei berechtigten Projekten Forschungs- und Entwicklungsbezogene Kosten bis max. 4.000.000 EUR geltend machen. Insgesamt kann ein Unternehmen bis zu 1.000.000 EUR Forschungszulage pro Jahr bekommen.
Für wen ist die Forschungszulage interessant?
Da sowohl kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Einzelunternehmer die Forschungszulage beantragen können ist sie grundsätzlich für jeden von Interesse. Falls Sie in Zukunft Forschungsprojekte planen oder sogar aktuell welche durchführen sollten Sie sich mit der Forschungszulage auseinandersetzten. Zu beachten ist jedoch, dass wie bei nahezu allen Fördermitteln eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. Sollte Ihr Projekt also bereits mit Fördermitteln unterstützt werden, so ist die Forschungszulage ausgeschlossen.
Für wen ist die Forschungszulage interessant?
- Grundlagenforschung
- Angewandte Forschung
- Experimentelle Entwicklung
Das besondere bei der Forschungszulage ist jedoch, dass es sich im Gegensatz zu den meisten anderen Fördermitteln nicht um hoch technologische Projekte handeln muss. Mit der Forschungszulage sollen möglichst viele Innovationsvorhaben auch verschiedenen Bereichen unterstützt werden. Eine zweite Besonderheit bei der Forschungszulage ist der Zeitpunkt der Beantragung. Wo Anträge für Fördermittel in der Regel vor dem Projektstart beantragt und genehmigt werden müssen, kann bei der Forschungszulage der Antrag auch nach Beginn des Projekts und sogar bis zu 4 Jahre rückwirkend gestellt werden.
Sollte ich die Forschungszulage beantragen?
Ob die Forschungszulage für Ihr Projekt das richtige Fördermittel ist, muss im Einzelfall bewertet werden. Je nach Größe des Unternehmens, Art und Stand des Projekts sowie den verfügbaren Eigenmitteln kann die Forschungszulage oder aber auch ein anderes Fördermittel empfehlenswert sein. Bei der Wahl des richtigen Fördermittels beraten wir Sie gerne.
Wie beantrage ich die Forschungszulage?
Die Forschungszulage kann bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragt werden. Für diesen Antrag muss eine Bescheinigung mithilfe eines Online-Formulars über die Förderfähigkeit des Forschungs- und Entwicklungsprojektes bei der „Bescheinigungsstelle Forschungszulage BSFZ“ ausgestellt werden. In dem Antragsverfahren müssen unter anderem Fragen über den finanziellen- und personellen Umfang, den zeitlichen Ablauf und den technologischen Inhalt beantwortet werden.